Das Umweltbundesamt steht der Anwendung von Duftstoffen
zu diesen Zwecken kritisch gegenüber. Duftstoffe sollten grundsätzlich
nicht eingesetzt werden, um über eine mangelhafte Qualität der
Innenraumluft hinwegzutäuschen. Als leichtflüchtige organische
Verbindungen belasten sie die Raumluft zusätzlich statt sie „aufzuwerten“,
wie häufig von Herstellern und Anwendern angegeben wird. Für empfindliche Menschen, wie solche mit Allergien
oder anderen Überempfindlichkeiten, können sie zudem ein Problem
darstellen. Außerdem gibt es viele Menschen, die der Beduftung nicht
ausgesetzt sein wollen oder gesundheitliche Bedenken haben. Treten Duftstoffe nur in der Innenraumluft auf (also ohne
direkten Kontakt), so scheinen sie, auch wenn es sich um allergene Substanzen
handelt, nur in seltenen Fällen und in sehr hohen Konzentrationen
ein Problem für Kontaktallergiker darzustellen. Bekannt ist allerdings
eine Reizwirkung von leichtflüchtigen organischen Verbindungen, wenn
bestimmte Konzentrationen überschritten werden. Duftstoffe stellen
einen zusätzlichen Anteil an derartigen Verbindungen dar, die in
vielen Räumen (insbesondere solchen, bei denen ein regelmäßiger
und ausreichender Luftaustausch nicht gewährleistet ist) unerwünscht
hohe Konzentrationen erreichen. Zudem gibt es zurzeit keine Erkenntnisse darüber,
ob manche Duftstoffe nicht mit anderen Komponenten der Luft reagieren
und es dabei möglicherweise zur Bildung gesundheitsbedenklicher Substanzen
kommt. „Auch die Frage der kumulativen Wirkungen kann nicht außer
Acht gelassen werden“, so Dr. Straff, denn Duftstoffe treten nur
sehr selten als Einzelstoff auf und finden in einer sehr großen
Zahl verschiedener Produkte Verwendung. Sie sind zudem meist lipophil,
und chemisch recht stabil. Die Wirkung von Substanzgemischen ist kaum
untersucht und weitgehend unbekannt. Angesichts des verbreiteten Einsatzes dieser Substanzen sind
die Kenntnisse über mögliche Folgen für die Gesundheit
und die Umwelt gering. Obgleich bestimmte Substanzen (bestimmte Moschusverbindungen)
sich als persistent und akkumulierend herausgestellt haben und zudem einige
Duftstoffe zu den Substanzen gehören, die beim Menschen sehr häufig
Kontaktallergien auslösen oder eine Rolle bei anderen Unverträglichkeiten
spielen, gibt es bisher nur wenig Stellungnahmen oder Regelungen des Gesetzgebers,
die der besonderen Situation bei diesen Substanzen gerecht werden. Aus Gründen der Vorsorge, auch vor einer chronischen
Schädigung, sollte aus Sicht des Umweltbundesamtes auf eine Verwendung
von Duftstoffen in Innenräumen verzichtet werden, insbesondere in
Fällen, bei denen lediglich der Kaufanreiz erhöht werden oder
über eine mangelhafte Qualität der Raumluft hinweggetäuscht
werden soll.
„Duftstoffe finden häufig Verwendung im privaten, aber auch im
öffentlichen Bereich“, berichtete Dr. Wolfgang Straff vom Umweltbundesamt.
Es liege im Trend, Innenräume gezielt zu beduften, um die Stimmungslage oder
die Aufmerksamkeit zu beeinflussen. Eine wichtige Anwendung sei auch die Überdeckung
anderer unerwünschter Gerüche.