Bernd Glassl vom Industrieverband Körperpflege-
und Wachmittel wies darauf hin, dass es für die Raumbeduftungsprodukte
für den Privatgebrauch gesetzliche Regelungen gibt, die die Unbedenklichkeit
der Produkte garantieren. Die Überdeckung schlechter Gerüche
ist eine Fehlanwendung, das Ziel der Beduftung ist nicht die Verdeckung
hygienischer Mängel. Die Industrie nimmt ihre Produktverantwortung wahr und
setzt auf freiwillige Information für die Verbraucher mit Hinweisen,
dass die Produkte kein Ersatz von Hygiene sind und empfindliche Personen
sowie Allergiker vorsichtig mit Duftstoffen umgehen sollen. Frau Büning vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)
betonte, dass Verbraucher beim Erwerb eine informierte Entscheidung treffen
können müssen. Sie forderte mehr Informationen und Aufklärung
in Bezug auf die Zusammensetzung und Risiken. Verbraucher müssen
generell die Möglichkeit haben, der Raumbeduftung auszuweichen. Um
auch Betroffenen und sensiblen Verbrauchern einen möglichst barrierefreies
Lebensumfeld zu ermöglichen, bedarf es Verpflichtungen und Vorschriften
zum Einsatz von Raumbeduftung in öffentlich zugänglichen Räumen. Frau Muermann vom Deutschen Verband der Riechstoffhersteller
(DVRH/IFRA) wies darauf hin, dass die nationale und internationale Riechstoffindustrie
auf Selbstverpflichtung der Riechstoffhersteller setzt, um gesundheitlich
unbedenkliche Produkte in Verkehr zu bringen. 26 Riechstoffe, für
die ein allergenes Potenzial angenommen wird, werden seit einigen Jahren
gekennzeichnet, wenn sie bestimmte Konzentrationen in kosmetischen Mitteln
und Detergenzien überschreiten. Das ist eine wichtige Information
für die betroffenen Verbraucher, sie sollte nicht zu einer Produktdiskriminierung
führen sondern trägt zu mehr Sicherheit in Umgang mit verbrauchernahen
Produkten bei. Die Kennzeichnung und strikte IFRA Standards haben mit
dazu beigetragen, dass allergische Reaktionen auf den Duftstoff-Mix, der
zur Testung von Kontaktallergien eingesetzt wird, kontinuierlich abgenommen
haben. IFRA sah beim Thema „Inhalationstoxikologie“ von Riechstoffen
noch weiteren Klärungs- und Forschungsbedarf. Derzeit laufen bei
RIFM Studien zu neun Riechstoffen, deren erste Ergebnisse Ende 2008 vorliegen
werden. Die neue Chemikaliengesetzgebung REACH stellt für die
Riechstoffindustrie eine große Herausforderung dar. Etwa 1.000 Riechstoffe
werden in den nächsten Jahren umfänglichen Untersuchungen unterzogen,
um die Anforderungen von REACH zu erfüllen. Ingrid Voigtmann vom Deutschen Allergie- und Asthmabund
e.V. sah als Vertreterin der Betroffenen Handlungsbedarf in mehreren Feldern:
Der Marketingexperte Dr. Hehn wies darauf hin, dass der
Hauptanwendungsbereich der Duftstoffe die Maskierung von unangenehmen
Gerüchen ist. Durch die so genannte „Inselbeduftung“
ist ein individueller und sparsamer Einsatz von Duftstoffen möglich.
Die Anwender gehen nach seiner Einschätzung umsichtig mit dem Thema
um. Beispielsweise wird eine geringe Intensität der ausgebrachten
Düfte bevorzugt, zumal zu intensive Gerüche eher abstoßend
wirken. Auch wünschen die Anwender gesundheitlich unbedenkliche Produkte.
Bei der Auswahl der Produkte und der Dufte können Zertifikate eine
wichtige Rolle spielen. Dr. Straff betonte, dass das Umweltbundesamt aus gesundheitlichen
Gründen und aus Vorsorge die Raumbeduftung ablehnt, weil sie nicht
zur Verbesserung der Luftqualität beiträgt. Eins zeigte sich überdeutlich: Industrie und Verbrauchervertreter
sind von einer Einigung weit entfernt. Und so schien ein Konsens bei der
Antwort auf die Frage nach Wegen zum umsichtigen Einsatz der Raumbeduftung
schier unmöglich. Ist eine Regelung der Raumbeduftung in öffentlich
zugänglichen Räumen notwendig, und wo ist sie möglich? Zum einen wurde der Frage nachgegangen, warum Duftstoffe
zur Raumbeduftung abgelehnt werden. Generell müssen Probleme mit
Duftstoffen ernst genommen werden, mehr Rücksicht wurde an dieser
Stelle gefordert. Betroffenenvertreter und Verbraucherschützer forderten,
dass öffentlich zugängliche Räume auch die Toilettenräume
duftstofffrei sein sollten. Die Verbraucher und insbesondere die Betroffenen
müssen die Freiheit und Möglichkeit haben, den Düften auszuweichen
und trotzdem am öffentlichen Leben teilzunehmen. In diesem Zusammenhang
wurde der Begriff barrierefreier Räume diskutiert. Barrierefreie
Räume sollten demnach in einem ersten Schritt Rathäuser und
öffentliche Verwaltungen, Behörden, öffentliche Verkehrsmittel,
Gesundheitseinrichtungen und Schulen sein. Gefordert wurde auch eine bessere
Aufklärung der Verbraucher und der Anwender von Raumbeduftung über
Risiken durch Raumbeduftung. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass nicht
nur die Raumbeduftung für Betroffene problematisch ist, es gibt auch
immer Komplikationen mit der persönlichen Parfümierung der Mitmenschen. Deutlich wurde des Weiteren, dass eine gesetzliche Regelung
für öffentliche Räume schwierig wäre. Einige Tagungsteilnehmer berichteten über positive
Erfahrungen mit bedufteten Räumen beispielsweise in der Schweiz.
Aufgeführt wurden auch die Vorteile des gezielten Duftstoffeinsatzes
in der Aromatherapie. Jedoch können die positiven Erfahrungen der
Aromatherapie nicht auf eine marketing- oder symptomorientierte Raumbeduftung
übertragen werden. Denn Raumbeduftung wird kaum mit einem therapeutischen
Ziel eingesetzt. Angeführt wurde hier das Argument, dass Duftstoffe
zu therapeutischen Zwecken die Zulassungsverfahren für Medikamente
und Behandlungsmethoden durchlaufen müssen. Die Industrievertreter verwiesen darauf, dass zum Standardvorgehen
gehört, allergene Stoffe aus den Formulierungen heraus zu nehmen.
Allerdings hielten die Tagungsteilnehmer den Austausch der „bösen“
Duftstoffe gegen wenig bekannte Duftstoffe nicht unbedingt für den
richtigen Weg, hier könnten die Risiken nicht abgeschätzt werden.
Nach Ansicht der Gesundheitsexperten gilt für den
Duftstoffeinsatz das Prinzip: die Dosis macht das Gift, daher wäre
generell eine Reduktion der eingesetzten Stoffmengen empfehlenswert. Nach
dem Vorsorgeprinzip sollte die Raumbeduftung immer nur sparsam eingesetzt
werden oder eher ein Verzicht erfolgen. Wichtig waren die Forderungen nach weiteren Studien zur
Verträglichkeit und Bewertung der luftgetragenen Duftstoffe. Alle
Teilnehmer waren sich darin einig, dass weitere Erforschung der Mechanismen
und der Risiken von aerogenen Duftstoffen notwendig sind. Bei der Frage, nach Vorschlägen zum weiteren Vorgehen,
wie die Duftstoffproblematik gelöst werden kann, waren die Antworten
differenziert. So stellten die Industrievertreter fest, dass die freie
Produktwahl für Verbraucher nicht eingeschränkt werden sollte.
Die Wünsche der Verbraucher nach angenehmer Atmosphäre durch
Einsatz von Beduftungsprodukten seien Privatrecht. Das Umweltbundesamt hat seine kritische Position zur
Raumbeduftung bekräftigt, setzt hier allerdings auf Aufklärung
und Information der Anwender statt auf verpflichtende Regelung. Weitere Forderungen betrafen die Fortsetzung des Dialogs
und einen Austausch von Betroffenenvertretern und Verbraucherschützern.
Gefordert wurden weitere Studien, sowie Transparenz der Raumbeduftung
in öffentlich zugänglichen Räumen. Unklar war allerdings,
wie eine Überwachung der Beduftung funktionieren kann. Wichtig in
diesem Zusammenhang waren den Diskussionsteilnehmern auch eine aktive,
offensive Information sowohl der Verbraucher als auch der professionellen
Anwender. Eine Zwangsbeduftung darf nicht stattfinden. Im Sinne der Vorsorge
für den Betroffenen ist hier eine adäquate Kommunikation notwendig.
Als notwendig wurde zum einen eine eindeutige und verbrauchergerechte
Kennzeichnung des Beduftungseinsatzes, zum anderen aber auch Offenlegung
der Zusammensetzung der Produkte durch Deklaration der Inhaltsstoffe erachtet.
Wie aber kann es nun zu einem umsichtigen Einsatz der Raumbeduftung kommen?
In der die Tagung abschließende Podiumsdiskussion sollten Möglichkeiten,
Wege gefunden, aber auch die unterschiedlichsten Meinungen gegenübergestellt
werden. Zuerst nun die Positionen der Podiumsteilnehmer, anschließend die
des Forums.
Und wie reagierte das Forum?