Duftstoffe zwischen
Lust und Last

Wie aber kann es nun zu einem umsichtigen Einsatz der Raumbeduftung kommen? In der die Tagung abschließende Podiumsdiskussion sollten Möglichkeiten, Wege gefunden, aber auch die unterschiedlichsten Meinungen gegenübergestellt werden. Zuerst nun die Positionen der Podiumsteilnehmer, anschließend die des Forums.

Bernd Glassl vom Industrieverband Körperpflege- und Wachmittel wies darauf hin, dass es für die Raumbeduftungsprodukte für den Privatgebrauch gesetzliche Regelungen gibt, die die Unbedenklichkeit der Produkte garantieren. Die Überdeckung schlechter Gerüche ist eine Fehlanwendung, das Ziel der Beduftung ist nicht die Verdeckung hygienischer Mängel.

Die Industrie nimmt ihre Produktverantwortung wahr und setzt auf freiwillige Information für die Verbraucher mit Hinweisen, dass die Produkte kein Ersatz von Hygiene sind und empfindliche Personen sowie Allergiker vorsichtig mit Duftstoffen umgehen sollen.

Frau Büning vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) betonte, dass Verbraucher beim Erwerb eine informierte Entscheidung treffen können müssen. Sie forderte mehr Informationen und Aufklärung in Bezug auf die Zusammensetzung und Risiken. Verbraucher müssen generell die Möglichkeit haben, der Raumbeduftung auszuweichen. Um auch Betroffenen und sensiblen Verbrauchern einen möglichst barrierefreies Lebensumfeld zu ermöglichen, bedarf es Verpflichtungen und Vorschriften zum Einsatz von Raumbeduftung in öffentlich zugänglichen Räumen.

Frau Muermann vom Deutschen Verband der Riechstoffhersteller (DVRH/IFRA) wies darauf hin, dass die nationale und internationale Riechstoffindustrie auf Selbstverpflichtung der Riechstoffhersteller setzt, um gesundheitlich unbedenkliche Produkte in Verkehr zu bringen. 26 Riechstoffe, für die ein allergenes Potenzial angenommen wird, werden seit einigen Jahren gekennzeichnet, wenn sie bestimmte Konzentrationen in kosmetischen Mitteln und Detergenzien überschreiten. Das ist eine wichtige Information für die betroffenen Verbraucher, sie sollte nicht zu einer Produktdiskriminierung führen sondern trägt zu mehr Sicherheit in Umgang mit verbrauchernahen Produkten bei. Die Kennzeichnung und strikte IFRA Standards haben mit dazu beigetragen, dass allergische Reaktionen auf den Duftstoff-Mix, der zur Testung von Kontaktallergien eingesetzt wird, kontinuierlich abgenommen haben. IFRA sah beim Thema „Inhalationstoxikologie“ von Riechstoffen noch weiteren Klärungs- und Forschungsbedarf. Derzeit laufen bei RIFM Studien zu neun Riechstoffen, deren erste Ergebnisse Ende 2008 vorliegen werden.

Die neue Chemikaliengesetzgebung REACH stellt für die Riechstoffindustrie eine große Herausforderung dar. Etwa 1.000 Riechstoffe werden in den nächsten Jahren umfänglichen Untersuchungen unterzogen, um die Anforderungen von REACH zu erfüllen.

Ingrid Voigtmann vom Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V. sah als Vertreterin der Betroffenen Handlungsbedarf in mehreren Feldern:

  • Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen von luftgetragenen Duftstoffen.
  • Transparenz des Duftstoffeinsatzes in öffentlich zugänglichen Räumen durch entsprechende eindeutige Kennzeichnung und Deklaration.
  • Aufklärung der Anwender über mögliche Risiken des Duftstoffeinsatzes.
  • Aufklärung der Verbraucher über Risiken der Raumbeduftung für Privaträume und über Alternativen zur Raumbeduftung wie das Lüften.
  • Empfehlungen für Verbraucher zum umsichtigen Umgang mit Duftstoffen im Alltag.
  • Der Marketingexperte Dr. Hehn wies darauf hin, dass der Hauptanwendungsbereich der Duftstoffe die Maskierung von unangenehmen Gerüchen ist. Durch die so genannte „Inselbeduftung“ ist ein individueller und sparsamer Einsatz von Duftstoffen möglich. Die Anwender gehen nach seiner Einschätzung umsichtig mit dem Thema um. Beispielsweise wird eine geringe Intensität der ausgebrachten Düfte bevorzugt, zumal zu intensive Gerüche eher abstoßend wirken. Auch wünschen die Anwender gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Bei der Auswahl der Produkte und der Dufte können Zertifikate eine wichtige Rolle spielen.

    Dr. Straff betonte, dass das Umweltbundesamt aus gesundheitlichen Gründen und aus Vorsorge die Raumbeduftung ablehnt, weil sie nicht zur Verbesserung der Luftqualität beiträgt.

    Und wie reagierte das Forum?

    Eins zeigte sich überdeutlich: Industrie und Verbrauchervertreter sind von einer Einigung weit entfernt. Und so schien ein Konsens bei der Antwort auf die Frage nach Wegen zum umsichtigen Einsatz der Raumbeduftung schier unmöglich. Ist eine Regelung der Raumbeduftung in öffentlich zugänglichen Räumen notwendig, und wo ist sie möglich?

    Zum einen wurde der Frage nachgegangen, warum Duftstoffe zur Raumbeduftung abgelehnt werden. Generell müssen Probleme mit Duftstoffen ernst genommen werden, mehr Rücksicht wurde an dieser Stelle gefordert. Betroffenenvertreter und Verbraucherschützer forderten, dass öffentlich zugängliche Räume auch die Toilettenräume duftstofffrei sein sollten. Die Verbraucher und insbesondere die Betroffenen müssen die Freiheit und Möglichkeit haben, den Düften auszuweichen und trotzdem am öffentlichen Leben teilzunehmen. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff barrierefreier Räume diskutiert. Barrierefreie Räume sollten demnach in einem ersten Schritt Rathäuser und öffentliche Verwaltungen, Behörden, öffentliche Verkehrsmittel, Gesundheitseinrichtungen und Schulen sein. Gefordert wurde auch eine bessere Aufklärung der Verbraucher und der Anwender von Raumbeduftung über Risiken durch Raumbeduftung. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass nicht nur die Raumbeduftung für Betroffene problematisch ist, es gibt auch immer Komplikationen mit der persönlichen Parfümierung der Mitmenschen.

    Deutlich wurde des Weiteren, dass eine gesetzliche Regelung für öffentliche Räume schwierig wäre.

    Einige Tagungsteilnehmer berichteten über positive Erfahrungen mit bedufteten Räumen beispielsweise in der Schweiz. Aufgeführt wurden auch die Vorteile des gezielten Duftstoffeinsatzes in der Aromatherapie. Jedoch können die positiven Erfahrungen der Aromatherapie nicht auf eine marketing- oder symptomorientierte Raumbeduftung übertragen werden. Denn Raumbeduftung wird kaum mit einem therapeutischen Ziel eingesetzt. Angeführt wurde hier das Argument, dass Duftstoffe zu therapeutischen Zwecken die Zulassungsverfahren für Medikamente und Behandlungsmethoden durchlaufen müssen.

    Die Industrievertreter verwiesen darauf, dass zum Standardvorgehen gehört, allergene Stoffe aus den Formulierungen heraus zu nehmen. Allerdings hielten die Tagungsteilnehmer den Austausch der „bösen“ Duftstoffe gegen wenig bekannte Duftstoffe nicht unbedingt für den richtigen Weg, hier könnten die Risiken nicht abgeschätzt werden.

    Nach Ansicht der Gesundheitsexperten gilt für den Duftstoffeinsatz das Prinzip: die Dosis macht das Gift, daher wäre generell eine Reduktion der eingesetzten Stoffmengen empfehlenswert. Nach dem Vorsorgeprinzip sollte die Raumbeduftung immer nur sparsam eingesetzt werden oder eher ein Verzicht erfolgen.

    Wichtig waren die Forderungen nach weiteren Studien zur Verträglichkeit und Bewertung der luftgetragenen Duftstoffe. Alle Teilnehmer waren sich darin einig, dass weitere Erforschung der Mechanismen und der Risiken von aerogenen Duftstoffen notwendig sind.

    Bei der Frage, nach Vorschlägen zum weiteren Vorgehen, wie die Duftstoffproblematik gelöst werden kann, waren die Antworten differenziert.

    So stellten die Industrievertreter fest, dass die freie Produktwahl für Verbraucher nicht eingeschränkt werden sollte. Die Wünsche der Verbraucher nach angenehmer Atmosphäre durch Einsatz von Beduftungsprodukten seien Privatrecht.

    Das Umweltbundesamt hat seine kritische Position zur Raumbeduftung bekräftigt, setzt hier allerdings auf Aufklärung und Information der Anwender statt auf verpflichtende Regelung.

    Weitere Forderungen betrafen die Fortsetzung des Dialogs und einen Austausch von Betroffenenvertretern und Verbraucherschützern. Gefordert wurden weitere Studien, sowie Transparenz der Raumbeduftung in öffentlich zugänglichen Räumen. Unklar war allerdings, wie eine Überwachung der Beduftung funktionieren kann. Wichtig in diesem Zusammenhang waren den Diskussionsteilnehmern auch eine aktive, offensive Information sowohl der Verbraucher als auch der professionellen Anwender. Eine Zwangsbeduftung darf nicht stattfinden. Im Sinne der Vorsorge für den Betroffenen ist hier eine adäquate Kommunikation notwendig. Als notwendig wurde zum einen eine eindeutige und verbrauchergerechte Kennzeichnung des Beduftungseinsatzes, zum anderen aber auch Offenlegung der Zusammensetzung der Produkte durch Deklaration der Inhaltsstoffe erachtet.

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