Seit 2014 vereinfacht die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) den Einkauf für Allergiker. Doch leider bleiben Tücken, die der Allergiker kennen sollte um verträgliche Produkte auszuwählen. Wir stellen Ihnen einige dieser Stolpersteine in unserer Serie vor.
Die 14 Hauptauslöser für Allergien und Unverträglichkeiten müssen immer gekennzeichnet werden, wenn sie als Zutat in einem Lebensmittel eingesetzt werden. Dies gilt EU-weit für verpackte und lose angebotenen Lebensmittel. Die Allergieauslöser müssen auf der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden.