Das Bundesministerium für Bildung und Forschung teilte uns mit (Auszüge):
„Seien Sie gewiss: Die Bundesregierung nimmt diese Sorgen sehr ernst. Deshalb arbeiten alle politisch Verantwortlichen eng und vertrauensvoll zusammen…
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eng in die laufenden Abstimmungsprozesse eingebunden. Auch mit den Ländern stehen wir in kontinuierlichem Austausch. Nach unserem Grundgesetz sind sie für die Bildung, und insbesondere für den Schulbereich, zuständig. Auch Ihr Anliegen bringen wir dort, wo entsprechende Entscheidungen vorbereitet werden, ein.
Auch von anderen Seiten sind wir bereits darauf aufmerksam gemacht worden, dass Schülerinnen und Schüler, wenn sie wieder in die Schule gehen können, unter Umständen Familienmitglieder, die Risikogruppen angehören, in Gefahr bringen. Eine einheitliche Lösung wird aber nur über Absprachen in der Kultusministerkonferenz gelingen. So wie die Länder sich dort darauf verständigt haben, Abschlussprüfungen stattfinden zu lassen, so muss auch in diesem Fall ein Beschluss in den Gremien der KMK erzielt werden. Wir können Sie deshalb nur darin bestärken, Ihr berechtigtes Anliegen an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz heranzutragen.“