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DAAB - Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
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Viel Unsicherheit: Corona & Schule

 /  Marina Oppermann

An den DAAB werden viele Anfragen besorgter Eltern, Jugendlicher und Lehrer/innen zum Thema Corona-Virus und Risiko-Patienten in der Schule gestellt.
Bestehen Regelungen für Risikopatienten? Gehen Schüler, die Risikopatienten sind, in die Schule? Was ist mit den gesunden Geschwisterkindern, die das Virus nach Hause bringen könnten? Wie ist die Regelung bei Lehrpersonal mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe einer Corona-Infektion?

Der DAAB hat nachgehakt. Dies ist die Antwort der Kultusministerkonferenz:
„Sofern Patientinnen oder Patienten Schülerinnen oder Schüler in einer Abschlussklasse oder für die Notbetreuung bzw. Durchführung von Prüfungen eingesetzte Lehrerinnen und Lehrer sind, können sie nach Rücksprache mit der Schule (und ärztlicher Bescheinigung) weiterhin im Fernunterricht verbleiben.“
Besorgte Eltern möchten Risikokinder schützen. Besorgte Lehrer/innen mit Risikoerkrankungen haben Sorge mit infizierten Schülern in Kontakt zu kommen und schwer zu erkranken.
Anfang April wandten wir uns dazu an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, da wir der Meinung sind, eine solche Thematik muss bundesweit geregelt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung teilte uns mit (Auszüge):
„Seien Sie gewiss: Die Bundesregierung nimmt diese Sorgen sehr ernst. Deshalb arbeiten alle politisch Verantwortlichen eng und vertrauensvoll zusammen…
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eng in die laufenden Abstimmungsprozesse eingebunden. Auch mit den Ländern stehen wir in kontinuierlichem Austausch. Nach unserem Grundgesetz sind sie für die Bildung, und insbesondere für den Schulbereich, zuständig. Auch Ihr Anliegen bringen wir dort, wo entsprechende Entscheidungen vorbereitet werden, ein.
Auch von anderen Seiten sind wir bereits darauf aufmerksam gemacht worden, dass Schülerinnen und Schüler, wenn sie wieder in die Schule gehen können, unter Umständen Familienmitglieder, die Risikogruppen angehören, in Gefahr bringen. Eine einheitliche Lösung wird aber nur über Absprachen in der Kultusministerkonferenz gelingen. So wie die Länder sich dort darauf verständigt haben, Abschlussprüfungen stattfinden zu lassen, so muss auch in diesem Fall ein Beschluss in den Gremien der KMK erzielt werden. Wir können Sie deshalb nur darin bestärken, Ihr berechtigtes Anliegen an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz heranzutragen.“

Daraufhin richteten wir unser Anliegen an die Kultusministerkonferenz (KMK), die uns nun hierzu antwortete (Auszüge):
„In der aktuellen Situation steht auch für den Bildungsbereich der Gesundheitsschutz an erster Stelle.
 Die Kultusministerkonferenz begrüßt daher den Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 15.04.2020. Die Vorüberlegungen der Kultusministerkonferenz zu einer schrittweisen Öffnung der Schulen können nun mit allen Beteiligten und mit dem nötigen Vorlauf in die Tat umgesetzt werden.
 Ziel ist es dabei, bundesweit möglichst vergleichbar vorzugehen, um unter anderem den Unterricht mit den besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen nach und nach wieder aufnehmen zu können. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen.
 Der Beschluss der KMK und der MPK (Ministerpräsidentenkonferenz) enthält auch Hinweise zum Umgang mit besonders vulnerablen Menschen.
Sofern Patientinnen oder Patienten Schülerinnen oder Schüler in einer Abschlussklasse oder für die Notbetreuung bzw. Durchführung von Prüfungen eingesetzte Lehrerinnen und Lehrer sind, können sie nach Rücksprache mit der Schule (und ärztlicher Bescheinigung) weiterhin im Fernunterricht verbleiben.
Der KMK sind die diffizile Lage der Betroffenen und die mit den Einschränkungen verbundenen Entbehrungen und Mehrfachbelastungen für jeden Einzelnen bewusst.“

In der Pressemeldung der Kultusministerkonferenz zum Thema Vorbereitung von Schulöffnungen vom 16.04.2020 wird auch auf die Erarbeitung weiterer Maßnahmen hingewiesen:
„Unser Ziel ist es, bundesweit möglichst einheitlich vorzugehen. Natürlich gilt es, dabei länderspezifische Fragen zu berücksichtigen und klare Leitplanken aufzuzeigen. Bis zum 29. April 2020 werden wir deshalb ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann“, erklärte Hubig (Anmerkung DAAB: Präsident der Kultusministerkonferenz).

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