Der sogenannte Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), eine Ziffer für das Honorar ärztlicher Leistungen, wurde nun auch für das Arzt-Patientengespräch (Anamnese) in der Allergologie als gesonderte Ziffer eingeführt. Bisher war es nicht möglich, eine allergologische Anamnese einzeln abzurechnen, ohne eine anschließende Allergietestung durchzuführen.
Jeder Arzt, der allergologisch tätig ist und jeder Allergie-Patient, profitiert davon, so dass in Zukunft mehr Zeit für das Arzt-Patientengespräch zur Verfügung steht.
Dies ist besonders auch bei der Erstvorstellung eines Patienten sehr wichtig, da für die richtige Behandlung von Allergien auch sehr häufig eine gute Detektivarbeit notwendig ist und viele Fragen zur Patientensituation im Gespräch erörtert werden müssen.