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Priorisierung: Wie bekommt man COVID-Impftermin?

 /  Marina Oppermann

Für die Organisation der Impfungen sind die Bundesländer zuständig. Die Impfungen erfolgen bisher überwiegend in den Impfzentren und inzwischen auch in Arztpraxen. Allerdings stehen den Arztpraxen bisher noch geringe Impfstoffmengen zur Verfügung. Das Angebot soll sich aber in nächster Zeit verstärken.

Hausarzt oder Impfzentrum?

Bei den Hausärzten sind aufgrund der bisher noch geringen Impfstoffmengen in den Praxen längere Wartezeiten einzuplanen. Momentan könnte die Vergabe eines Termins in einem Impfzentrum schneller erfolgen. Dazu sollten sich Patienten, die aufgrund ihrer Erkrankung einer Priorisierungsstufe zugeordnet werden, ein Attest bei ihren behandelnden Ärzten ausstellen lassen. Dann ist in der Regel bei der Anmeldung unter www.116117.de schneller ein Termin verfügbar.

Die Impfkampagne - wie läuft sie für die Gruppe der Asthmatiker*innen?

Asthma-Patienten sind in die Priorisierungsstufe 3 eingeordnet. In einigen Bundesländern und auch aktuell in NRW scheint nun auch die dritte Priorisierungsgruppe anzulaufen. Laut ärztlicher Experten besteht bei einem gut eingestellten Asthma normalerweise kein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Corona-Infektion. Allerdings muss natürlich immer jeder Patient individuell betrachtet werden. Es gibt Patienten mit höherem Alter, mit zusätzlichen Vorerkrankungen oder einem sehr schweren Asthma, die dann bereits schon in früheren Priorisierungsstufen Stufen geimpft werden könnten.

Am Beispiel NRW: Informationen zur Terminbuchung

Reservieren Sie Ihren Termin über die Internet-Buchungssysteme oder die Hotlines der Kassenärztlichen Vereinigungen:

  • Online unter www.116117.de, zunächst registrieren. Im Anschluss wieder auf die Seite gehen, nun anmelden. Nun steht unten ein kleiner Kasten „Prio-Stufe?“ Hier ein „ja“ eingeben und Termin buchen.
  • Telefonisch unter 0800 116 117-01 (für das Rheinland) oder 0800 116 117-02 (für Westfalen-Lippe).

Es werden direkt zwei Termine vergeben: für die Erstimpfung und für die Zweitimpfung rund sechs Wochen später. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz. Der Nachweis der Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des Arztes, die zum Impftermin mitzubringen ist. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.

Informationen zur Anmeldung und die weiteren Einzelheiten in den einzelnen Bundesländer finden Sie hier:
www.116117.de/Impftermin vereinbaren
www.bundesregierung.de

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