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COVID-Impfung: Bitte boostern

 /  Marina Oppermann

Eine hohe Corona-Impfquote hat das Ziel eine starke Immunantwort zu erzeugen und so jeden Geimpften bei einer Corona-Infektion gut vor einem schweren Verlauf zu schützen. Eine hohe Impfquote sorgt auch für einen besseren Schutz von Menschen, die nicht geimpft werden können und soll zudem die Entstehung von weiteren Virusmutationen verhindern. Zunächst wird nun eine dritte Auffrischimpfung (Boosterung) besonders für Risikogruppen empfohlen. Die Möglichkeit zur Booster-Impfung, 6 Monate nach der 2. Impfung, soll aber auch laut der Bundesregierung für alle Menschen ab dem 12. Lebensjahr bestehen.

Die Schutzwirkung gegen eine schwere Erkrankung ist für die Impfstoffe Corminaty (Biontech/Pfizer), Spikevax (Moderna) sowie Vaxzevria (Astra zeneca) weiterhin hoch. Sie sollen eine hohe Wirksamkeit von etwa 90 Prozent gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung und eine Wirksamkeit von etwa 75 Prozent gegen eine symptomatische Corona-Infektion mit der Delta-Variante bieten. Es liegen Hinweise dazu vor, dass die Effektivität gegenüber der inzwischen vorherrschenden Delta-Variante bezüglich einer möglichen Ansteckung schneller abnimmt als die Effektivität gegenüber anderen Virus-Varianten.

Wer soll die Booster-Impfung erhalten?

Informationen der Bundesregierung:
„Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung) für Menschen, die besonders gefährdet sind. Das betrifft u.a. Menschen ab 70 Jahren, Menschen in Pflegeheimen und Immundefiziente.“

„Über diese Empfehlung hinaus kann jeder ab zwölf Jahren sechs Monate nach der zweiten Impfung eine Auffrischungsimpfung bekommen. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen. Insbesondere sollten Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches Personal die Auffrischungsimpfungen erhalten.“

Stellungnahme und Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vom 08.11.2021:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Stellungnahme-Auffrischimpfung_COVID-19.html

Geimpfte: Ansteckung möglich, aber hoher Schutz vor schwerem Verlauf

Nach Kontakt mit dem Corona-Virus können sich auch geimpfte Menschen anstecken und infektiöse Viren ausscheiden. Dabei können überhaupt keine Symptome bestehen oder es zeigt sich ein meist milder Krankheitsverlauf. Es wird empfohlen, das Risiko für die unbemerkte Übertragung des Virus auf andere Menschen, durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich zu reduzieren. Die STIKO empfiehlt deshalb auch nach der Impfung die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten und lüften).

Warum kommt es mit steigender Impfquote zu mehr Impfdurchbrüchen?

  • Die COVID-Impfungen sind sehr gut wirksam, der Schutz beträgt aber nicht 100 Prozent
  • Steigt die Impfquote, steigt die Wahrscheinlichkeit für Impfdurchbrüche bei Geimpften
  • Die Anzahl der Impfdurchbrüche hängt von der Anzahl aktiver Fälle ab. Je mehr aktive Infektionen es gibt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit sich auch als Geimpfter anzustecken

Vertragen sich andere Impfungen mit einer COVID-19-Impfung?

  • Die COVID-19-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig mit anderen sog. Totimpfstoffen verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
  • Zu Totimpfstoffen muss kein Mindestabstand eingehalten werden. Die COVID-19-Impfung kann z.B. zusammen mit einer Influenza-Impfung (Grippeimpfung) verabreicht werden.
  • Für ältere Patienten und solche mit chronischen Erkrankungen wird eine Pneumokokken-Impfung empfohlen, sofern in den letzten 6 Jahren keine solche Impfung erfolgte.
  • Auch andere von der STIKO empfohlene Impfungen, die fällig sind (wie z.B. die Tdap-Auffrischimpfung oder die Herpes-zoster-Impfung), können durchgeführt werden. Das Vorgehen wird unter Abwägung des individuellen Risikos und der lokalen Gegebenheiten geplant.
  • Zu Lebendimpfstoffen soll weiterhin ein Mindestabstand von 14 Tagen eingehalten werden.

Darf die Grippeimpfung zusammen mit einer COVID-Impfung gegeben werden?

Auskunft des RKI:

  • Ja. Gemäß Empfehlung der STIKO muss zwischen COVID-19-Impfungen und der Verabreichung anderer sog. Totimpfstoffe kein Impfabstand von 14 Tagen mehr eingehalten werden. Die Impfungen können simultan, d.h. gleichzeitig, verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
  • Die Influenza-Impfung sollte wie üblich im Spätherbst (Mitte Oktober bis Mitte Dezember) verabreicht werden. Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich.
  • Eine ausführliche Aufklärung der zu impfenden Person über die möglichen, vermehrten vorübergehenden lokalen und systemischen Impfreaktionen ist bei der gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen und Influenza-Impfstoffen (inkl. Hochdosis-Impfstoffen) besonders wichtig.

Kann auch die Höhe von Antikörpern bei der Entscheidung zur Boosterimpfung berücksichtigt werden?

  • Der Antikörper-Nachweis und die Menge der Antikörper ist bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig.
  • Fehlende Antikörper sind kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion. Untersuchungen deuten darauf hin, dass Genesene ohne nachweisbare Antikörper sehr wohl einen Schutz gegen das Virus durch aktive sogenannte T-Zellen haben.
  • Auch bei Personen mit Immunschwäche ist eine generelle Überprüfung der Antikörperantwort nach Auffassung der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht notwendig.
  • Die Laboruntersuchung auf Antikörper wird nur für schwer immungeschwächte Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort empfohlen.
  • Das Thema wird laufend mit Labormedizinern und in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) geprüft, um jederzeit den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen zu können. International laufen Studien mit dem Ziel, messbare Schwellenwerte für die quantitative Bestimmung des Impfschutzes festlegen zu können.“

Diesen Beitrag zu COVID-Aufrischungsimpfungen haben wir nach Informationen auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes, der Informationsseite www.infektionsschutz.de, der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Bundesregierung zusammengestellt (Recherche-Zeitpunkt 10.11.2021).
Informationen zu COVID-19, unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen zur COVID-19-Impfung, stellen das RKI und weitere Institutionen online zur Verfügung:
RKI-Impf-Seiten: www.rki.de/impfen, COVID-19 und Impfen: www.rki.de/covid-19-impfen
COVID-19 und FAQs zum Impfen: www.rki.de/covid-19-faq-impfen
Gemeinsame Informationsseiten von BMG, RKI und BZgA: https://www.zusammengegencorona.de/
Informationen zum Coronavirus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
STIKO-Internetauftritt: www.rki.de/stiko
Informationen zu Fragen der Sicherheit und Zulassung von COVID-19-Impfstoffen (Zuständigkeit: Paul-Ehrlich-Institut): https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html

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