Chronische Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis oder Allergien haben einen großen Einfluss auf das Leben, speziell das Arbeitsleben. Daher stellt sich die Frage, inwieweit diese Leiden durch Reha-Maßnahmen positiv beeinflusst werden können.
Seit dem 1. Januar 2000 wird der Begriff „Kur“ offiziell nicht mehr verwendet. Es wird vielmehr zwischen medizinischen Vorsorgeleistungen (ehemals Kur) und medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) unterschieden. Medizinische Vorsorgeleistungen sind Maßnahmen, um eine mögliche Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen kann, zu beseitigen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ambulante und stationäre Vorsorgemaßnahmen, auch Mutter-Kind-Kuren. Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Übernahme der Kosten vom gewählten Versicherungstarif ab. Bei einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme liegt bereits eine Erkrankung vor, die geheilt oder gelindert werden soll. Sie kann auch eingesetzt werden, um eine Verschlimmerung oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Für die ambulante Rehabilitationsmaßnahme ist die Krankenversicherung zuständig, für stationäre Reha-Maßnahmen in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, bei Beamten die Beihilfe.