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DAAB - Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
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Reha und Kur

Chronische Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis oder Allergien haben einen großen Einfluss auf das Leben, speziell das Arbeitsleben. Daher stellt sich die Frage, inwieweit diese Leiden durch Reha-Maßnahmen positiv beeinflusst werden können.

Seit dem 1. Januar 2000 wird der Begriff „Kur“ offiziell nicht mehr verwendet. Es wird vielmehr zwischen medizinischen Vorsorgeleistungen (ehemals Kur) und medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) unterschieden. Medizinische Vorsorgeleistungen sind Maßnahmen, um eine mögliche Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen kann, zu beseitigen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt ambulante und stationäre Vorsorgemaßnahmen, auch Mutter-Kind-Kuren. Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Übernahme der Kosten vom gewählten Versicherungstarif ab. Bei einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme liegt bereits eine Erkrankung vor, die geheilt oder gelindert werden soll. Sie kann auch eingesetzt werden, um eine Verschlimmerung oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen. Für die ambulante Rehabilitationsmaßnahme ist die Krankenversicherung zuständig, für stationäre Reha-Maßnahmen in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, bei Beamten die Beihilfe.

    Mutter-Kind-Kur 

    Die Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren sind stationäre Vorsorgekuren oder Reha-Maßnahmen. Hierbei steht im Gegensatz zu Kind-Mutter-Reha-Maßnahmen die Gesundheit der Mütter im Vordergrund. Kinder können jedoch mit aufgenommen werden, wenn diese in ihrer Gesundheit gefährdet oder ebenfalls krank sind oder die Trennung von der Mutter nicht vertretbar ist. Seit 1. April 2007 sind Mütter-, Mutter-Kind- sowie Vater-Kind-Maßnahmen als stationäre Leistungen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Grundsatz, nachdem zunächst alle ambulanten Maßnahmen ausgeschöpft sein müssen, gilt in diesem Bereich nicht. 

    Kind-Mutter (Vater)-Reha

    Bei der Kind-Mutter-Reha beziehungsweise Kind-Vater-Reha steht das erkrankte Kind im Vordergrund. Je nach Alter der Patienten werden bei stationären Reha-Maßnahmen auch Eltern mit aufgenommen, da diese ja auch zu Hause für die Durchführung der Behandlung entscheidend mitverantwortlich sind. Bei diesen Kind-Mutter-Reha-Maßnahmen ist die Begleitperson in die Betreuung des Kindes mit eingebunden und der Aufenthalt hat in der Regel für die Mutter oder den Vater keinen Erholungswert.

    Als Mitglied im DAAB beraten wir Sie gerne ausführlich zu Anträgen oder Einsprüchen bei Reha-Ablehnung bzw. stellen Ihnen Listen geeigneter Kliniken zur Verfügung. 

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