Wer eine Nahrungsmittelallergie hat, dem bleibt zurzeit nichts anderes übrig, als das oder die allergieauslösenden Lebensmittel zu meiden. Bei verarbeiteten Produkten ist der Blick auf das Zutatenverzeichnis unerlässlich, um zu erfahren, ob das Allergen enthalten ist oder nicht. Dabei kommt es nicht nur darauf an, was der Hersteller bewusst in einem Lebensmittel verarbeitet hat, sondern auch, ob der Allergieauslöser (als Spur) unbeabsichtigt im Produkt vorhanden sein kann.
Während die bewusste Zugabe über die Zutatenkennzeichnung gesetzlich geregelt ist und die 14 häufigsten allergieauslösenden Lebensmittel/-gruppen verpflichtend gekennzeichnet werden müssen, ist die Kennzeichnung unbeabsichtigter Allergeneinträge nicht gesetzlich geregelt.
Es obliegt jedem Hersteller, ob er die „Spurenkennzeichnung“ verwendet. Dies führt dazu, dass aus Gründen der Produkthaftung nicht selten „vorsorglich“ Spuren angegeben werden, ohne dass Gründe dafür vorliegen (wie fundierte Risikobewertung). Oder aber der Hersteller verzichtet auf jeglichen Spurenhinweis.
Um für allergische Verbraucher mehr Transparenz in diese undurchsichtige Situation zu bringen, hat der DAAB zusammen mit den Teilnehmern des Runden Tisches „Lebensmittelallergien und Allergenmanagement“ die „10 Punkte Charta“ entwickelt.