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Titandioxid: in Lebensmitteln europaweit verboten

Titandioxid In Lebensmitteln europaweit verboten

 /  Tina Christiansen

Titandioxid ist ein weißes mineralisches Pigment, das in vielen Alltagsprodukten eingesetzt wird, beispielsweise in Farben und Lacken, Papier und Kunststoffen, Lippenstiften, Zahnpasta, Sonnenschutzprodukten, aber auch in Arzneimitteln und Lebensmitteln wie Kaugummis, Süßigkeiten, Suppen, Backwaren, Brotaufstrichen kommt es zum Einsatz. 
Hier sorgt Titandioxid für eine strahlend weiße Färbung oder schönen Glanz bzw. als mineralischer UV-Filter schützt es vor schädigenden Effekten der Sonnenstrahlung. 

Titandioxid ist in Lebensmitteln seit August EU-weit verboten. 
Die Europäische Kommission hat dieses Verbot aufgrund neuer Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erlassen. Eine Auswertung von rund 200 Studien hat ergeben, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E171 in Lebensmitteln nicht mehr als sicher für den Verzehr angesehen werden kann aufgrund seiner gesundheitsschädigenden Effekte. 
Ein Teil des verzehrten Titandioxids kann aus den Lebensmitteln über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden und sich im Körper anreichern. Hier kann Titandioxid das Erbgut schädigen, was eventuell zu einer Krebserkrankung führen kann. Titandioxid gilt daher als vermutlich erbgutschädigend und gentoxisch. 

Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf den Einsatz von Titandioxid in Lebensmitteln. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird Titandioxid über die Haut nicht aufgenommen, beispielsweise aus Sonnenschutzmitteln, wo er in der Liste der Inhaltsstoffe  (INCI-Bezeichnung) als Titanium Dioxide erkennbar ist. 
In Sprays ist der Einsatz von Titandioxid bereits verboten, wegen der Gefahr für eine Aufnahme über die Atemwege. Kritisch betrachtet wird aber der Einsatz von Titandioxid in Zahnpasta und Lippenstiften, weil diese kosmetischen Produkte beim Einsatz zum Teil verschluckt werden können, beispielsweise beim Zähneputzen. 

Besondere Vorsicht ist daher bei Kleinkindern geboten. In Zahnpasta und Co. ist Titandioxid als Farbstoff an der Bezeichnung CI77891 erkennbar. 

Der Einsatz von Titandioxid in Arzneimitteln wie Tabletten und Dragees ist bis jetzt nicht eingeschränkt, obwohl hier der Expositionsweg über den Magen-Darm-Trakt relevant ist. 
Die EU-Kommission wird bis Januar 2025 prüfen, ob Titandioxid von der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe zu streichen ist. Grundlage für diese Entscheidung soll eine erneute Bewertung des Stoffes durch die EMA bis April 2024 sein.

DAAB-Tipps:

  • Sie können Titandioxidzusatzstoff in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln vermeiden, indem Sie Produkten ohne E171 wählen,
  • Sprechen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin und Apotheker:in auf Arzneimittel und Medikamente an, die frei von Titandioxid sind, 
  • Überprüfen Sie die INCI-Liste Ihrer Zahnpflegeprodukte und Lippenpflegeprodukte auf Titanium Dioxide bzw. CI77891

Wir sind für unsere Mitglieder da und beraten Sie zu Ihren Fragen. 
Hier können Sie jetzt Mitglied werden: https://www.daab.de/daab/mitglied-werden/ 


Wenn Sie noch Fragen zu einer Mitgliedschaft im Deutschen Allergie- und Asthmabund e. V. haben, dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. https://www.daab.de/kontakt/ 
 

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