Wissen Sie, welche Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten unter die Kennzeichnungspflicht fallen?
In Deutschland und der gesamten EU sind 14 Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen als Hauptauslöser von Allergien und Unverträglichkeiten identifiziert worden. Wir informieren.
Diese Auslöser fallen unter die Kennzeichnungspflicht
Um Allergiker:innen die Möglichkeit zu geben, sich über das Vorkommen von Hauptauslösern von Allergien in Lebensmitteln zu informieren, ist in der EU seit 2005 eine verpflichtende Allergenkennzeichnung für vorverpackte Lebensmittel Pflicht. Diese wurde mit der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 2014 überarbeitet und erweitert und umfasst seitdem auch nicht vorverpackte Lebensmittel, sogenannte „lose Ware“.
Die meisten der 14 Hauptauslöser bewirken echte IgE-vermittelte Allergien vom Soforttyp.
Kennzeichnungspflicht
Die Kennzeichnungspflicht umfasst nicht nur die aufgeführten Lebensmittel selbst, sondern auch alle daraus hergestellten Erzeugnisse, für die eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass sie aufgrund ihres Verarbeitungsgrades keine Allergien mehr auslösen können. Hierzu zählt beispielsweise raffiniertes Sojaöl als Erzeugnis aus Soja.