Sonderregelungen für die Verordnung von Hilfsmitteln
Folgeverordnungen zu bestimmten Hilfsmittel können auch nach einem telefonischen Arzt-Patientengespräch ausgestellt und postalisch an die oder den Versicherten übermittelt werden. Zuvor muss bereits - aufgrund derselben Erkrankung - eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die verordnenden Vertragsärzte erfolgt sein. Die bisherige Regelung, wonach Hilfsmittelverordnungen innerhalb von 28 Tagen erfolgen müssen, ist momentan ausgesetzt.
Die bisherigen Regelungen, wonach Heilmittelverordnungen, zum Beispiel für Physiotherapie /Krankengymnastik, innerhalb eines bestimmten Zeitraums ihre Gültigkeit verlieren, sind momentan ausgesetzt. Außerdem gilt aktuell nicht, dass Behandlungen nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden dürfen.
Diese befristeten Spezialregelungen bzw. die Aussetzung der vorhandenen Regelungen gelten auch dann, wenn die Verordnung durch einen Vertragszahnarzt ausgestellt wurde.