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Lüften in Corona-Zeiten: Sind Luftreiniger sinnvoll?

 /  Marina Oppermann

Neben der Beachtung der AHA-Regeln (Abstand – Hygiene – Atemschutz), soll das Corona-Infektionsrisiko durch konsequentes Lüften deutlich reduziert werden. Als flankierende Maßnahme kann gegebenenfalls der Einsatz von Lüftungstechnik erfolgen. Luftreiniger ersetzen jedoch nicht das Lüften! Wir haben für Sie Aussagen aus verschiedenen Quellen zum Thema Luftreiniger und Lüften zusammengefasst.

Das Coronavirus kann neben der direkten Tröpfcheninfektion auch über sogenannte Aerosole übertragen werden. Das sind Luftwolken, die beim Ausatmen entstehen und Viruspartikel enthalten können. Der Übergang zwischen „Tröpfchen“ und Aerosolen ist fließend. Das Infektionsrisiko wird besonders durch gleichzeitige Aktivitäten vieler Personen in Gebäuden bzw. durch den Aufenthalt vieler Personen auf engem Raum begünstigt.

Aktivitäten, die vermehrt Partikel freisetzen sind: Lautes Sprechen, Rufen z.B. bei Sportveranstaltungen, Singen, Sportliche Aktivität

Einflussfaktoren, die sich in Innenräumen auf das Raumklima auswirken:  Temperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Luftbewegungen und Luftwechsel (Lüften)

Dabei hängen diese Einflüsse besonders von der jeweiligen Nutzung des Raumes aber auch von den Umgebungsbedingungen ab. In Innenräumen wird die Bewegung von Partikeln besonders durch die im Raum herrschenden Luftströmungen bestimmt.

Luftströmungen im Innenraum

  • entstehen durch das Lüften, beim Öffnen von Fenstern oder Türen,
  • beim Einsatz von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)/Luftreiniger
  • durch Temperaturunterschiede zwischen Innen- und Außenluft
  • durch menschliche Tätigkeiten

Empfehlungen für den Corona-Infektionsschutz in Innenräumen

  • Innenräume sollten mit einem möglichst hohen Luftaustausch und Frischluftanteil versorgt werden.
  • Intensives Lüften reduziert die Menge potenziell infektiöser Aerosole deutlich, auch Partikel, die laufend durch die ruhige Atmung von Personen in Innenräumen entstehen, werden bei höherem Luftwechsel schneller entfernt bzw. verdünnt.
  • Die Menge an ausgeatmeten Partikeln steigt mit der körperlichen Aktivität. Daher wird für Sporträume empfohlen, die Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft zu ersetzen.

Lüften in der Schule
Auch in Klassenräumen soll regelmäßig gelüftet werden, in jeder Unterrichtspause, aber bei Doppelstunden auch während des Unterrichts. Empfehlung des Umweltbundesamtes: Gelüftet werden sollte alle 20 Minuten für etwa 5 Minuten bei weit geöffneten Fenstern. Ideal ist es, wenn das Querlüften über gegenüberliegende Fenster möglich ist. Unter Umständen können CO2-Sensoren dabei helfen, die Notwendigkeit zum Lüften schnell zu erkennen. Bei Schulneubauten oder Schulsanierungen wird der Einbau oder die Umrüstung von Lüftungsanlagen empfohlen.

Luftaustausch in der Wohnung
Bei üblicher Wohnungsgröße und geringer Personenanzahl, ohne Besucher: Luftaustausch in einem Raum durch weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung) für mind. 10-15 min (Sommer 20-30 min, Winter mit großer Temperaturdifferenz 5min). Querlüften über gegenüberliegende Fenster ist effektiver, der Luftaustausch ist dann innerhalb weniger Minuten möglich. Bei vielen Personen im Raum (z.B. Familienbesuch) wird empfohlen, während der Besuchsdauer zu lüften.

 

Mobile Luftreiniger mit Hepa-Filtern ersetzen nicht das Lüften

Der Einsatz dieser Luftreiniger zur Senkung des Infektionsrisikos ersetzt die Lüftungsmaßnahmen nicht sondern kann nur unterstützend wirken. Nach Ansicht der Kommission für Innenraumlufthygiene soll ihr Einsatz allenfalls in Einzelfällen nur flankierend erfolgen. Beispielsweise in Fällen, wo sich eine besonders hohe Anzahl von Schülern gleichzeitig in einem Raum aufhält. Ein Einsatz von Luftreinigern, die Luftpartikel mit Ozon oder UV-C-Licht behandeln, wird aus gesundheitlichen und aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Auch bei sogenannten Ionisatoren entsteht Ozon, dieses muss vollständig im Gerät in nicht-toxische Produkte umgewandelt werden und darf nicht in die Raumluft gelangen. Ionisierte Luft ist aber nicht per se wirksam, um eine Verminderung von Viren in der Raumluft zu erreichen.

Für wirkungsvolle mobile Luftreiniger muss zur Virenverminderung

  • der Einsatz hochabscheidender Filter erfolgen (Hepa-Filterklasse 13 oder 14)
  • die Luftführung und –strömung in einem Raum exakt erfasst werden
  • eine gezielte Platzierung der Geräte erfolgen
  • die Höhe des Luftdurchsatzes exakt an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden
  • der Filter regelmäßig durch geschultes Personal gewechselt werden

Das Umweltbundesamt ergänzt hierzu: Für eine größtmögliche Wirksamkeit der mobilen Luftreiniger ist die sorgfältige Planung und Realisation des Aufstellungsortes im Raum und die Berücksichtigung der Raumgegebenheiten (Raumvolumen, Luftführung und Luftströmungen im Raum) zu beachten. Der Luftdurchsatz muss in Abhängigkeit der Raumgröße und der Anzahl der Personen im Raum einstellbar sein. Auch die Ansaug- und Abblasrichtung der durch das Luftreinigungsgerät hindurch geleiteten Luft sind entscheidend dafür, dass der Luftreiniger wirklich einen wesentlichen Anteil der Raumluft ansaugen kann und nicht etwa zu einer zusätzlichen Verwirbelung und Verteilung der virenbeladenen Luft im Raum beiträgt.

In einer aktuellen Pressemitteilung zum Lüften in Schulen weist das Umweltbundesamt darauf hin, dass mobile Luftreiniger weder Kohlendioxid (CO2 ) noch Luftfeuchte abführen können und in der Regel nicht in der Lage sind die Innenraumluft zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht besetzten Klassenräumen. Daher können diese Geräte nur als Ergänzung zum aktiven Lüften eingesetzt werden.

Mobile Luftreiniger gegen Corona: Für den privaten Bereich nicht zu empfehlen

Zu der Frage, welche mobilen Geräte als unterstützende Maßnahme gegen Corona-Viren zum Einsatz kommen können, liegt uns neben den obigen Empfehlungen, die für Laien schwierig umsetzbar sind und in erster Linie durch Fachleute begleitet werden können, bisher nur eine Aussage von Prof. Christian Kähler vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr in München vor. Prof. Kähler hat mit weiteren Forschern eine aktuelle Untersuchung zu Raumluftreinigern und der Corona-Thematik durchgeführt. Er hält die Verwendung von professionellen Raumluftreinigern (Kosten 2000-4000 Euro) in Schulen oder an Arbeitsplätzen für sinnvoll. Für einen Raum mit 100 Kubikmetern Raumvolumen (Kubikmeter= Länge x Breite x Höhe) sollte ein solches Gerät mindestens 600 Kubikmeter pro Stunde filtern können. Im privaten Rahmen hält er solche Hochleistungsgeräte zur Minimierung von Coronaviren nicht für angebracht. Die Gefahr, Familienmitglieder oder Partner im direkten Kontakt anzustecken sei viel größer, denn die Raumluftreiniger können das Infektionsrisiko durch direktes Anhusten oder lange Unterhaltungen nicht verhindern.

Das Umweltbundesamt bemerkt zu der Studie von Prof. Kähler, dass hierbei nach dem Start der Luftreinigung kein neues Aerosol mehr in den Raum abgegeben wurde und gibt zu bedenken, dass bei Anwesenheit mehrerer infektiöser Personen die Reinigungswirkung solcher Geräte in Bezug auf die Virusaerosole deutlich sinken würde, da die Personen laufend weiter Viruspartikel in den Raum abgeben.

Werden Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) genutzt,

  • reichen lediglich zwei Filterstufen nicht aus. Durch Luftumwälzung (Umluft) könnten Viruspartikel verbreitet werden.
  • wird eine dritte Filterstufe mit hochabscheidenden Filtern (Hepa-Filter 13/14) notwendig
  • müssen diese regelmäßig durch Fachpersonal gewartet werden (Austausch von Filtern, Prüfung der korrekten Einstellung)

Inzwischen ist zur Thematik Lüften in Schulen während der Corona-Pandemie eine Diskussion entstanden. Bei der Verteilung von zusätzlichen Bundesmitteln für schon bestehende Lüftungsanlagen sollen Schulen weitgehend leer ausgehen. Das liegt daran, dass viele Schulgebäude gar keine Lüftungsanlage haben. Die Förderrichtlinie berücksichtigt bisher keine mobilen Luftreiniger zur Förderung im Schulbetrieb. In der Diskussion sind auch der Einsatz von Plexiglasscheiben in Klassenräumen und die nach bestehenden Empfehlungen längst überfällige Verkleinerung von Lerngruppen in Risikogebieten.

Informationsquellen:
Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt (IRK) vom 12.08.2020
Mitteilung des Umweltbundesamtes im Bereich „Häufig gestellte Fragen zur Verbreitung und Übertragung des Coronavirus
Pressemitteilung des UBA zum Coronaschutz in Schulen (15.10.2020)
Rheinische Post „Schulen gehen bei Virenfiltern leer aus“ 21.10.2020

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