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Impf-Priorisierung: Benachteiligung chronisch Kranker

 /  Marina Oppermann

Die Impf-Priorisierung für chronisch Erkrankte war bisher klar geregelt. Jetzt drohen chronisch Erkrankte in einigen Bundesländern beim Impfen benachteiligt zu werden. Vor allen Dingen chronisch Erkrankte der Priorisierungsstufe 3 sollen bei niedergelassenen Ärzten geimpft werden, wie aktuell in NRW. Sie können sich nicht in den Impfzentren für einen Impftermin anmelden. Ausnahmen von dieser Regel sorgen zusätzlich für Verwirrung.

Hohe Priorität: Stufe 2 (Impfverordnung §3) - Erhöhte Priorität: Stufe 3 (Impfverordnung §4) Priorisierung chronisch Erkrankter bisher

  • Einige Erkrankungen wie eine Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Diabetes wurden in die Priorisierungsstufe 2 (Impfverordnung §3) eingeordnet, weil Menschen mit diesen Vorerkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion haben.
  • In die Priorisierungsgruppe 3 (Impfverordnung §4) wurden chronisch Erkrankte mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Corona-Infektion eingeordnet. Hierunter fallen beispielsweise Menschen mit Asthma oder koronaren Herzerkrankungen.
  • Bisher sollte der Nachweis einer chronischen Erkrankung über ein Attest des Arztes geführt werden. Inzwischen wurde auch festgelegt, dass auch eine schriftliche Information der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen zum Nachweis des Vorliegens einer entsprechenden Erkrankung ausreicht.
  • Menschen mit Vorerkrankungen, die bisher nicht in der Coronavirus-Impfverordnung aufgeführt sind und für die keine ausreichende Evidenz bezüglich des Verlaufes einer COVID-19-Erkrankung vorliegt, aber ein erhöhtes Risiko angenommen wird, können von für die Impfung Verantwortlichen in die jeweilige Priorisierungskategorie eingeordnet werden.

Kommunikationsdesaster in NRW: Chronisch Erkrankte wurden nicht erwähnt

Der DAAB stolperte über die NRW-Pressekonferenz des Gesundheitsministeriums am 06. Mai zur teilweisen Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 für Impftermine in den Impfzentren. Menschen mit chronischen Erkrankungen wurden in der Liste der nun berechtigten Gruppen nicht erwähnt.

Bisher haben wir dazu kaum Anfragen von Betroffenen erhalten. Wir haben den Eindruck, chronisch Erkrankte der Priorisierungsstufe 3 haben angenommen, dass für ihre Gruppe auf jeden Fall eine Öffnung erfolgt ist und sie deshalb nicht extra erwähnt wurden. Auch in den Medien wurde meist allgemein von der Öffnung der Priorisierungsgruppe drei für die Impfung gesprochen.

Paragraphen und Ausnahmen sorgen für Verwirrung

Hinzu kommt, dass die juristischen Bezeichnungen der Impfgruppen zudem für Verwirrung sorgten. Die Priorisierungsgruppe 2 (Impfverordnung §3) wurde häufiger mit der Priorisierungsgruppe 3 verwechselt, die aber unter den §4 der Impfverordnung fällt.
In einigen Impfzentren werden chronisch Erkrankte der Priorisierungsgruppe 3 aufgrund  gewünschter Auslastung der Impfkapazität vereinzelt sehr wohl geimpft, wie man beispielsweise aus einem Impfzentrum in Mönchengladbach hört.

Auskunft der Pressestelle des Gesundheitsministeriums

Das Bürgertelefon hatte uns bereits zuvor mitgeteilt: „Die Gruppe der chronisch Erkrankten in der Priorisierungsgruppe 3 (§4) ist zur Anmeldung für Impftermine in den Impfzentren noch nicht freigegeben.“ Daraufhin fragte der DAAB bei der Pressestelle des Gesundheitsministeriums in NRW nach und erhielt folgende Antwort:

„Dem Land Nordrhein-Westfalen steht weiterhin nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung. Zudem werden im Mai erheblich mehr Impfdosen für Zweitimpfungen benötigt als noch im April. Daher kann das Land nicht allen Personen der Priorität 3 gleichzeitig ein Impfangebot machen. Grundsätzlich gilt aber: Personen mit Vorerkrankungen nach § 3 CoronavirusImpfVO (Priorität 2) haben bereits heute einen Anspruch auf ein Impfangebot sowohl in den Impfzentren als auch bei ihrem Hausarzt. Personen mit Vorerkrankungen, die nicht in der CoronavirusImpfVO aufgeführt sind, können bei Ihrem Kreis oder der kreisfreien Stadt eine Härtefallentscheidung beantragen.  

Das Land will Personen mit Krankheiten gemäß §4 CoronavirusImpfVO (Priorität 3) so schnell wie möglich ein Impfangebot machen. Hierzu aber folgender Hinweis: In Arztpraxen kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe schon jetzt Personen aus der Priorität 3 ein Impfangebot unterbreitet werden, sofern diese keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsgruppen 1 und 2 mehr haben – dies gilt insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen. Der Impfstoff der Firma AstraZeneca kann zudem in den Arztpraxen grundsätzlich allen Personen - unabhängig von Alter und Priorisierung - angeboten werden. Voraussetzung ist eine gewissenhafte ärztliche Aufklärung und die individuelle Risikoakzeptanz der Patientinnen und Patienten.“

Diese Formulierung wirkt, als sei es übergangsweise so, dass chronisch Erkrankte der Priorisierungsgruppe 3 (§4) sich zunächst an ihre Ärzte wenden sollen, könnte aber auch bedeuten, dass diese Gruppe nicht mehr für Impfangebote in Impfzentren freigeschaltet wird. Das Impfangebot für chronisch Erkrankte der Priorisierungsgruppe 2 in den Impfzentren (erst seit 30. April) wird als Fortschritt bezeichnet. Inzwischen findet man beim Gesundheitsministeriums den Hinweis: „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen schon jetzt Personen aus der Priorität 3, sofern sie keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsgruppen 1 und 2 mehr haben“

Natürlich sind schon viele chronisch Erkrankte über das Alter zu einem Impfangebot gekommen. Aber es gibt noch viele chronisch Erkrankte in den Altersgruppen darunter.

Zudem soll im Juni die Priorisierung ganz aufgehoben werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Impfungen in den Arztpraxen ja noch gar nicht so lange durchgeführt werden und die Arztpraxen bisher sehr wenig Impfdosen hatten, ist das im Hinblick auf chronisch Erkrankte eine schwierige Aussage.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Landesarbeitsgemeinschaft-Selbsthilfe-NRW (LAG-Selbsthilfe-NRW e.V.) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG-Selbsthilfe e.V.) mit diesem Thema befasst und führen Gespräche mit dem Gesundheitsministerium in NRW.

Der DAAB verurteilt es, wenn nun chronisch Erkrankte, die bereits schon lange auf einen Impftermin warten, ab Juni mit allen Impfwilligen um Impftermine konkurrieren müssen. Der DAAB fordert hier weiterhin eine Bevorzugung zur Covid-Impfung für die Personengruppen der chronisch Erkrankten mit Priorisierungseinstufung. 

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