Das Bürgertelefon hatte uns bereits zuvor mitgeteilt: „Die Gruppe der chronisch Erkrankten in der Priorisierungsgruppe 3 (§4) ist zur Anmeldung für Impftermine in den Impfzentren noch nicht freigegeben.“ Daraufhin fragte der DAAB bei der Pressestelle des Gesundheitsministeriums in NRW nach und erhielt folgende Antwort:
„Dem Land Nordrhein-Westfalen steht weiterhin nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung. Zudem werden im Mai erheblich mehr Impfdosen für Zweitimpfungen benötigt als noch im April. Daher kann das Land nicht allen Personen der Priorität 3 gleichzeitig ein Impfangebot machen. Grundsätzlich gilt aber: Personen mit Vorerkrankungen nach § 3 CoronavirusImpfVO (Priorität 2) haben bereits heute einen Anspruch auf ein Impfangebot sowohl in den Impfzentren als auch bei ihrem Hausarzt. Personen mit Vorerkrankungen, die nicht in der CoronavirusImpfVO aufgeführt sind, können bei Ihrem Kreis oder der kreisfreien Stadt eine Härtefallentscheidung beantragen.
Das Land will Personen mit Krankheiten gemäß §4 CoronavirusImpfVO (Priorität 3) so schnell wie möglich ein Impfangebot machen. Hierzu aber folgender Hinweis: In Arztpraxen kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe schon jetzt Personen aus der Priorität 3 ein Impfangebot unterbreitet werden, sofern diese keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsgruppen 1 und 2 mehr haben – dies gilt insbesondere für Personen mit Vorerkrankungen. Der Impfstoff der Firma AstraZeneca kann zudem in den Arztpraxen grundsätzlich allen Personen - unabhängig von Alter und Priorisierung - angeboten werden. Voraussetzung ist eine gewissenhafte ärztliche Aufklärung und die individuelle Risikoakzeptanz der Patientinnen und Patienten.“
Diese Formulierung wirkt, als sei es übergangsweise so, dass chronisch Erkrankte der Priorisierungsgruppe 3 (§4) sich zunächst an ihre Ärzte wenden sollen, könnte aber auch bedeuten, dass diese Gruppe nicht mehr für Impfangebote in Impfzentren freigeschaltet wird. Das Impfangebot für chronisch Erkrankte der Priorisierungsgruppe 2 in den Impfzentren (erst seit 30. April) wird als Fortschritt bezeichnet. Inzwischen findet man beim Gesundheitsministeriums den Hinweis: „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen schon jetzt Personen aus der Priorität 3, sofern sie keine weiteren Patientinnen und Patienten der Prioritätsgruppen 1 und 2 mehr haben“
Natürlich sind schon viele chronisch Erkrankte über das Alter zu einem Impfangebot gekommen. Aber es gibt noch viele chronisch Erkrankte in den Altersgruppen darunter.
Zudem soll im Juni die Priorisierung ganz aufgehoben werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Impfungen in den Arztpraxen ja noch gar nicht so lange durchgeführt werden und die Arztpraxen bisher sehr wenig Impfdosen hatten, ist das im Hinblick auf chronisch Erkrankte eine schwierige Aussage.
Vor diesem Hintergrund sind auch die Landesarbeitsgemeinschaft-Selbsthilfe-NRW (LAG-Selbsthilfe-NRW e.V.) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG-Selbsthilfe e.V.) mit diesem Thema befasst und führen Gespräche mit dem Gesundheitsministerium in NRW.