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Gelber Mehlwurm Neuer Allergieauslöser oder Leckerbissen?

 /  Marina Oppermann

Der gelbe Mehlwurm wurde als erstes Insekt, als neuartiges Lebensmittel von der EU Kommission zugelassen. Der Verzehr mag viele Menschen verzücken, aber die Larve des Mehlkäfers hat für manche Verbraucher auch Schattenseiten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert darüber, dass das proteinreiche Krabbeltier insbesondere bei Verbrauchern, die Allergien gegen Hausstaubmilben oder Krebstiere haben, eine allergische Reaktion auslösen kann. Ob gebraten, als Mehl oder getrocknet als Snack: Der gelbe Mehlwurm kann in unterschiedlichster Form verspeist werden. 

Mögliche Kreuzallergien

Insekten, Krebstiere und Milben sind entwicklungsbiologisch eng miteinander verwandt und ihre Proteine ähneln sich. Dies kann zu Kreuzallergien führen. Das Immunsystem erkennt die feine Unterschiede nicht und reagiert möglicherweise. Bei Allergien gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtieren kann der Verzehr von Speiseinsekten eine entsprechende, teils gefährliche schwere allergische Reaktion auslösen.

Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel mit Wurm

Der getrocknete  Mehlwurm kann als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Wird er als Zutat verwendet, kann er oder bis zu 10 Prozent in Lebensmitteln wie Keksen, Nudeln etc. eingesetzt werden.

Da Mehlwürmer derzeit nicht in der Liste der kennzeichnungspflichtigen Allergene stehen, müssen sie nicht als Allergene im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. ABER: Lebensmittel, die den neu zugelassenen Mehlwurm als Zutat enthalten, müssen einen Hinweis  auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaubmilben tragen.

Online-Allergietag am 20.6.2021

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