Die Zulassung von Hausgrillen-Pulver und anderen neuartigen Lebensmitteln, darunter auch ein weiteres essbares Insekt, nämlich die Larven des Getreideschimmelkäfers, sind nach Prüfung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA erfolgt. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst nur die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen. Eine Zusammenfassung.
Das Pulver, welches aus der Hausgrille gewonnen wird, muss mit folgender Bezeichnung im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Das andere zugelassene Insekt muss im Zutatenverzeichnis entweder mit der Bezeichnung, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ gekennzeichnet werden. Außerdem müssen Produkte, die diese Zutaten enthalten, einen Warnhinweis tragen, der darauf hinweist, dass diese Zutat bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können.
Was bedeutet dies nun für Allergiker?
Für Nahrungsmittelallergiker, die auf Krebstiere wie etwa Shrimps oder Weichtiere (z.B. Muscheln, Calamari oder Schnecken) allergisch reagieren, bedeutet dies: Zutatenverzeichnisse aufmerksam lesen, um zu sehen, ob eines dieser Novel Foods als Zutat verwendet wird. Zwar ist nicht jeder dieser Allergiker auch automatisch allergisch auf Insekten, aber Studien haben gezeigt, dass beispielsweise ein hoher Prozentsatz von Shrimpsallergikern auch beim Verzehr von Protein aus Mehlwürmern allergisch reagiert. Verantwortlich hierfür ist das Protein Tropomyosin, welches zu Kreuzreaktionen sowohl zwischen Krebstieren und Weichtieren als auch zu essbaren Insekten führen kann.