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Essbare Insekten als Zutat

Novel Food Essbare Insekten als Zutat

 /  Tina Christiansen

Die Zulassung von Hausgrillen-Pulver und anderen neuartigen Lebensmitteln, darunter auch ein weiteres essbares Insekt, nämlich die Larven des Getreideschimmelkäfers, sind nach Prüfung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA erfolgt. Für die Dauer von fünf Jahren dürfen zunächst nur die antragstellenden Unternehmen die Novel Foods in den Verkehr bringen. Eine Zusammenfassung.

Das Pulver, welches aus der Hausgrille gewonnen wird, muss mit folgender Bezeichnung im Zutatenverzeichnis gekennzeichnet werden: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Das andere zugelassene Insekt muss im Zutatenverzeichnis entweder mit der Bezeichnung, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ gekennzeichnet werden. Außerdem müssen Produkte, die diese Zutaten enthalten, einen Warnhinweis tragen, der darauf hinweist, dass diese Zutat bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebstiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen können.

Was bedeutet dies nun für Allergiker?

Für Nahrungsmittelallergiker, die auf Krebstiere wie etwa Shrimps oder Weichtiere (z.B. Muscheln, Calamari oder Schnecken) allergisch reagieren, bedeutet dies: Zutatenverzeichnisse aufmerksam lesen, um zu sehen, ob eines dieser Novel Foods als Zutat verwendet wird. Zwar ist nicht jeder dieser Allergiker auch automatisch allergisch auf Insekten, aber Studien haben gezeigt, dass beispielsweise ein hoher Prozentsatz von Shrimpsallergikern auch beim Verzehr von Protein aus Mehlwürmern allergisch reagiert. Verantwortlich hierfür ist das Protein Tropomyosin, welches zu Kreuzreaktionen sowohl zwischen Krebstieren und Weichtieren als auch zu essbaren Insekten führen kann.

 

Was hat es mit dem Warnhinweis für Hausstaubmilbenallergiker auf sich?

Auch Hausstaubmilben enthalten das Protein Tropomyosin. Daher kann es auch hier zu Kreuzreaktionen kommen, allerdings ist der Prozentsatz deutlich niedriger als bei den Krebstier-Allergikern. Die meisten Hausstaubmilbenallergiker (90 %) reagieren auf inhalativ wirksame Proteine aus dem Milbenkot, die als Allergenkomponenten bei der Allergendiagnostik im Bluttest unter der Bezeichnung Der p 1 und Der p 2 erscheinen. Es gibt jedoch einen geringen Prozentsatz der Hausstaubmilbenallergiker, die auch auf Tropomyosin allergisch reagieren (als Komponente im Bluttest als Der p 10 nachweisbar). Diese Hausstaubmilbenallergiker können beim Verzehr von Shrimps mit allergischen Beschwerden reagieren.

Wem als Hausstaubmilbenallergiker also eine solche Kreuzreaktion zu Krebstieren und/ oder Weichtieren bekannt ist, sollte in Zukunft auch auf die Kennzeichnung von Hausgrille „Acheta domesticus“ und Getreideschimmelkäfer „Alphitobius diaperinus“ achten. Dies gilt übrigens nicht für Fisch-Allergiker. Eine Kreuzallergie zwischen Krebstieren und Fisch besteht aufgrund unterschiedlicher allergieauslösender Proteine nicht.

Fazit:

Für Allergiker, die auf Krebstiere und Weichtiere allergisch sind und für Hausstaubmilbenallergiker, die Kreuzreaktionen zu Shrimps und Co haben, gilt:

Das Zutatenverzeichnis aufmerksam studieren – und zwar bei jedem Einkauf, da sich Rezepturen jederzeit ändern können. Auch hier setzt sich der DAAB übrigens dafür ein, dass ein Hinweis auf der Vorderseite der Verpackung von Lebensmitteln Verbraucher auf die Rezepturänderung aufmerksam macht. Da dies zurzeit jedoch leider weder verpflichtend ist, noch auf freiwilliger Basis von allen Herstellern umgesetzt wird, ist es wichtig, dass Verbraucher mit Lebensmittelallergien das Zutatenverzeichnis immer lesen.

Der DAAB setzt sich für die Evaluierung von Novel Food wie beispielsweise Insekten oder Algen im Hinblick auf allergenes Potenzial und Kreuzreaktivität ein und natürlich auch um eine entsprechende Kennzeichnung.

Aktuell arbeitet der DAAB in einem internationalen, EU geförderten Forschungsprojekt mit, in welchem es u. a. darum geht Verbraucherwünsche im Hinblick auf die Art und Weise der Kennzeichnung von Novel Food festzustellen. Das Projekt Giant Leaps ist im September 2022 gestartet und auf vier Jahre angelegt.

Lesen Sie auch unseren Blog-Beitrag zum gelben Mehlwurm unter https://www.daab.de/blog/2021/05/gelber-mehlwurm-neuer-allergieausloeser-oder-leckerbissen/

 

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