Der Codex Alimentarius ist DAS weltweite Gremium der WHO und der UN, das sich neben vielen anderen Themen auch mit Rahmenbedingungen für Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung befasst. Nach 20 Jahren stehen hier Allergene in Lebensmitteln wieder auf der Agenda. Vom 15. – 19. Mai tagt das Codex-Komitee zur Lebensmittelkennzeichnung (CCFL) in Ottawa, Kanada und der DAAB ist als Sprecher AG Nahrungsmittelallergie der European Federation of Allergy and Airways Diseases Patients´Association (EFA) vor Ort, um sich für eine verbesserte Lebensmittelkennzeichnung einzusetzen.
1999 hat sich der Codex Alimentarius zum ersten Mal mit dem Thema Allergene in Lebensmitteln befasst. Eine Gruppe wissenschaftlicher Experten wurde beauftragt, Daten zu dieser Thematik zusammenzutragen. Das Ergebnis: neun Lebensmittel wurden damals als Hauptallergene von den Experten identifiziert. Die Empfehlungen der Expertengruppe, allergischen Verbrauchern über eine ausnahmslose Kennzeichnung allergener Zutaten in verpackten Lebensmitteln eine Identifizierung ihrer Allergieauslöser zu ermöglichen, wurde vom CCFL Rechnung getragen, indem die Allergenkennzeichnung als verpflichtendes Kennzeichnungselement in den „General Standard of Labeling for Prepacked Food“ (GSLPF) – den Standard zur Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel – aufgenommen wurde.
Standards, wie der GSLPF, die der Codex entwickelt, sind zunächst jedoch nicht rechtsverbindlich. Sie dienen Staaten weltweit als Grundlage für ihre Gesetze. Auch in Deutschland bzw. der EU ist dies der Fall. So wurde 2005 erstmal die verpflichtende Allergenkennzeichnung aufgrund des Codex Standards für die Kennzeichnung verpackter Lebensmittel gesetzlich umgesetzt. Seither wird in der EU eine erweitere Liste von inzwischen 14 Hauptauslösern von Lebensmittelallergien verpflichtend gekennzeichnet, wenn sie als Zutat in einem Lebensmittel verwendet werden.