Beim Einkauf von verpackten Lebensmitteln kann ein Blick auf das Zutatenverzeichnis eine Orientierungshilfe sein. Hier werden Erdnüsse und Produkte daraus als Zutat aufgelistet und fett oder unterstrichen hervorgehoben. Achten Sie auf alle Begriffe mit Erdnuss im Namen.
Bei nicht verpackter, lose abgegebener Ware beim Bäcker, Metzger oder im Restaurant gilt seit dem 13. Dezember 2014 ebenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der 14 häufigsten Allergieauslöser.
ACHTUNG KENNZEICHNUNG
Bei der freiwilligen Kennzeichnung möglicher Kontaminationen (Spurenkennzeichnung) werden Erdnüsse in der Regel unter der Bezeichnung Erdnüsse aufgeführt. In seltenen Fällen, speziell bei kleineren Unternehmen kann es dazu kommen, dass die Erdnuss unter die Nüsse gefasst wird. Hier gilt bei der Kennzeichnung „Kann Nüsse enthalten…“ unbedingt nachfragen, ob Erdnüsse hier miteingeschlossen sind. Lesen Sie auf der Verpackung „ Kann Spuren von Schalenfrüchten“ enthalten, ist die Erdnuss definitiv nicht gemeint!