Tattoo-Farben werden als Kosmetika angesehen, das heißt die für Kosmetika verbotenen Inhaltsstoffe dürfen auch in Tätowierungsmitteln nicht eingesetzt werden – ungeachtet des gravierenden Unterschieds, dass hier die Farben und Farbhilfsstoffe unter die Haut gebracht werden und in den Blutkreislauf gelangen können. Generell verboten sind z.B. kanzerogene, erbgutverändernde und das menschliche Fortpflanzungssystem beeinflussende Stoffe. Auch handelsübliche Tuschen sind nicht akzeptabel.
Tätowiermittel sind Mischungen aus Pigmenten und Hilfsstoffen - zum Beispiel Lösungsmitteln, Tensiden, Bindemitteln, Konservierungsstoffen, Duftstoffen und pflanzlichen Extrakten. Die Farbpigmente sind unlöslich, die begleitenden löslichen Tattoo-Bestandteile können sich direkt nach der Tätowierung über Blutbahn und Lymphe im Körper verteilen. Die unlöslichen Pigmente verbleiben zum großen Teil in der Epidermis, unter Umständen können sie auch in den Blutkreislauf gelangen, beispielsweise bei starker UV-Bestrahlung.
Schätzungen zu Folge treten bei jedem zehnten Tätowierten unangenehme bis schwere Hautreaktionen auf wie Ausschlag, Nesselfieber, Juckreiz, Schwellungen und Hautentzündung auf, die oft langwierige Behandlungen nach sich ziehen. Ein großes Risiko stellen allergieauslösende Stoffe wie Nickel, Konservierungsmittel oder Farbstoffe dar.
Allergische Reaktionen auf Inhaltstoffe der Tätowiermittel machen sich durch Juckreiz, Hautentzündungen, Bläschenbildung bemerkbar.
Allergieauslöser können etwa Metallsalze in wasserunlöslichen Farbpigmenten sein. Sensibilisierend wirken beispielsweise Chrom (in grünen Farben), Cadmium (gelb), Quecksilber (rot) oder Kobalt (blau). Dazu können alle Farben mit Nickel verunreinigt sein. Auch Konservierungsstoffe, mit denen die Farbmischungen haltbar gemacht werden, können Kontaktallergien auslösen. Medizinisch relevant sind zudem Kontaktallergien auf Verunreinigungen mit verbotenen Farbstoffen wie para-Phenylendiamin (PPD).
Besorgniserregend ist, dass z.B. Nickel oder Cadmiumsalze unter UV-Wirkung beim Sonnenbaden oder im Solarium starke Hautreizungen auslösen können.
Auch können Sonnenstrahlen einige Tattoofarbstoffe verändern oder spalten und so eine Unverträglichkeitsreaktion auslösen.
Die Diagnostik der Hautunverträglichkeitsreaktionen sollte bei einem spezialisierten Dermatologen durchgeführt werden.
Ein Tätowieren mit Farbpigmenten kommt auch beim Permanent Make up zum Einsatz, wo ästhetische und dekorative Effekte an Lippen, Augenlidern, Augenbrauen im Vordergrund stehen. Die Farbstoffe werden bei diesem Verfahren in die obere Hautschicht (Epidermis) eingebracht, dadurch ist ihre Haltbarkeit nicht dauerhaft, sondern auf 1-5 Jahre begrenzt.
Wer eine empfindliche Haut und höhere Allergiedisposition hat, sollte auf Tätowierungen eher verzichten, denn sie stellt nach den aktuellen Eischätzungen der Wissenschaftler eine unkalkulierbare Belastung für den Körper dar mit unklaren Langzeitfolgen.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie als Mitglied des Deutschen Allergie- und Asthmabundes unter info[at]daab[dot]de!