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DAAB - Deutscher Allergie- und Asthmabund e.V.
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Asthma & COPD: Maskenpflicht für Patienten mit Beeinträchtigungen?

In der nächsten Woche startet die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.
Der Deutsche Allergie- und Asthmabund erhält in den letzten Tagen wiederholt Anfragen von besorgten Atemwegs-Patienten zum Thema Mund-Nasenschutz.

Gerade Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen wie z.B.

  • Patienten mit sehr schwerem Asthma
  • Patienten mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) oder
  • Patienten mit einer Sauerstoff-Langzeit-Therapie (LOT)

können beim Aufsetzen eines Mund-Nasenschutzes Probleme bekommen. Bei einer Verwendung von medizinischen Atemschutzmasken (FFP2/FFP3), die auch von Risiko-Patienten benutzt werden, kann die Atmung eingeschränkt sein. Unter einer solchen Maske ist es schwieriger zu atmen, da gegen einen Widerstand geatmet wird.
Auch für das medizinische Personal in Kliniken und Arztpraxen ist die Verwendung professioneller Schutzmasken eine zusätzliche Belastung, da die Arbeit mit den Masken sehr anstrengend ist.

Was ist zu tun?

Wie sieht es nun mit einfacheren chirurgischen Masken oder selbstgemachten Mund-Nasenschutz-Masken aus?
Viele Patienten mit schweren Erkrankungen der Atemwege schildern uns, dass Sie auch diese Produkte nicht verwenden möchten bzw. nicht verwenden können, da sie auch bei leichterer Schutzbedeckung Angst haben, sofort Atemwegsbeschwerden bzw. Atemnot zu bekommen.

Der DAAB hat sich zur Klärung der Fragen an ärztliche Fachgesellschaften und Verbände sowie das Robert-Koch-Institut gewandt, um zeitnah eine Einschätzung zu dieser schwierigen Thematik zu erhalten,
Wir haben die Fachgesellschaften über die vielen Rückmeldungen besorgter Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen informiert und um zeitnahen Rat für die entsprechenden Patientengruppen gebeten.
Gibt es für schwer erkrankte Atemwegspatienten mit Problemen beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes offizielle ärztliche Empfehlungen oder Stellungnahmen, die erarbeitet werden oder bereits bestehen? Welche Empfehlungen können diesen Patienten generell gegeben werden?

Die inzwischen sehr unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer zur Maskenpflicht machen die Situation nicht leichter:
Für Niedersachsen gibt es laut Berichterstattung des NDR Ausnahmeregelungen:
„Wer aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, eine Mund-Nasen-Abdeckung zu tragen und dies entsprechend durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen kann, ist von der Pflicht befreit.“

Gießener Allgemeine für Hessen: „Doch es gibt Ausnahmen: Die Pflicht gilt demnach nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. 

MDR für Sachsen-Anhalt:
Was, wenn ich krankheitsbedingt keine Maske tragen kann?
Da nach wie vor die Kontaktbeschränkungen gelten, sollten Bürgerinnen und Bürger in solch einem Fall nicht in Geschäfte gehen oder Busse und Bahnen benutzen. Sozialministerin Grimm-Benne verweist auf die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. Freunde und Familie sollten Betroffene beispielsweise bei Einkäufen unterstützen.

Der SWR berichtet in Rheinland-Pfalz über die Maskenregelung bei Kindern aber nicht bei Menschen mit Beeinträchtigungen:
Müssen Kinder eine Maske tragen?
„Ja, die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gilt auch für Kinder. Allerdings ist noch unklar, ab welchem Alter das zutrifft, Rheinland-Pfalz hat noch keine Rechtsverordnung dazu erlassen. In Sachsen beispielsweise müssen Kinder nur dann einen Mundschutz tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Wann ein Kind dazu in der Lage ist, darüber entscheiden die Eltern, heißt es dazu auf dem Corona-Handzettel der Stadt Dresden. Kinder unter sechs Jahren sind laut der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping von der Maskenpflicht ausgenommen.“

Unserer Meinung kann es nicht sein, dass in dieser wichtigen Frage überall unterschiedliche Regelungen gelten.
Wir bleiben bei diesem wichtigen Thema weiter für Sie am Ball, um Einschätzungen einzuholen und landesspezifische Regelungen zu recherchieren.
Besuchen sie regelmäßig unseren Coronablog, hier finden sie weitere aktuelle Entwicklungen.

 

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