Das Robert Koch Institut (RKI) trifft dazu folgende Aussage:
„Für die Bevölkerung empfiehlt das RKI das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) (textile Barriere im Sinne eines MNS) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum (siehe "Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?"). Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber plausibel.
Die Verwendung von Visieren anstelle von MNB wird derzeit bereits von verschiedenen Herstellern beworben, ohne dass Belege für die Äquivalenz dieser Ersatzmaßnahme vorliegen. Gemäß den Hinweisen des BfArM für Anwender zur Handhabung von „Community-Masken“ (MNB) muss die Maske richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Vorbeiströmen von Luft an den Seiten zu minimieren. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass fest gewebte Stoffe in diesem Zusammenhang besser geeignet sind als leicht gewebte Stoffe.
Durch das Tragen einer MNB können gemäß BfArM die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. Visiere dagegen könnten i.d.R. maximal die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen.
Die Verwendung von Visieren kann daher nach unserem Dafürhalten nicht als gleichwertige Alternative zur MNB angesehen werden.
Natürlich verweisen wir hier auf die durchaus geringe Datenlage bezüglich oben genannter Empfehlungen und auf die Zuständigkeit der Länder bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Infektionsprävention.
Unbenommen bleibt hiervon der bestimmungsgemäße Einsatz von Visieren in Verbindung mit Atemschutz insbesondere bei aerosolproduzierenden Maßnahmen in Einrichtungen des Gesundheitswesens als Teil der persönlichen Schutzausrüstung.
Ebenso bleibt es natürlich jedem Bürger frei, der aus medizinischen oder anderen triftigen Gründen keine MNB tragen kann, aber dennoch zeigen möchte, dass er die derzeit getroffenen Maßnahmen für die Bevölkerung unterstützt und dadurch einen, vielleicht auch nur minimalen, Beitrag leisten möchte, ein Visier zu tragen.“
Quelle: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html#FAQId14030212
Stand: 04.05.2020