DAAB empfiehlt einen differenzierten Blick auf die Zusammensetzung der Produkte
Uns erreichte eine Mitglieder-Anfrage, ob bei einer diagnostizierten Weizenallergie auch Kosmetika gemieden werden müssen, in denen Weizenextrakte eingesetzt werden. Unsere Antwort.
Einsatz von Weizenproteinen
Die Auslöser einer Nahrungsmittelallergie auf Weizen sind unterschiedliche Eiweißbestandteile des Weizens wie Weizen-Albumin, Globulin und Klebeeiweiß. Da die Weizenproteine auch in Kosmetika als Emulgatoren und Stabilisatoren als hydrolysiertes Weizenprotein zum Einsatz kommen, können sie auch hier eine sensibilisierende Wirkung haben und allergische Reaktionen auslösen. Um die sensibilisierten Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, wurde der Einsatz von Weizenproteinen in der EU reglementiert. Seit Ende 2018 sind in kosmetischen Produkten nur noch hydrolysierte Weizenproteine erlaubt, deren Höchstwerte für die mittlere Masse bei maximal 3,5 kDa liegen.
Hydrolysiertes Weizenprotein ist in Kosmetika an der Bezeichnung Hydrolyzed Wheat Protein erkennbar.