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Weizenallergie – Vorsicht bei Kosmetika mit Weizenextrakten

Weizenallergie Vorsicht bei Kosmetika mit Weizenextrakten

 /  Tina Christiansen

DAAB empfiehlt einen differenzierten Blick auf die Zusammensetzung der Produkte

Uns erreichte eine Mitglieder-Anfrage, ob bei einer diagnostizierten Weizenallergie auch Kosmetika gemieden werden müssen, in denen Weizenextrakte eingesetzt werden. Unsere Antwort.

Einsatz von Weizenproteinen

Die Auslöser einer Nahrungsmittelallergie auf Weizen sind unterschiedliche Eiweißbestandteile des Weizens wie Weizen-Albumin, Globulin und Klebeeiweiß. Da die Weizenproteine auch in Kosmetika als Emulgatoren und Stabilisatoren als hydrolysiertes Weizenprotein zum Einsatz kommen, können sie auch hier eine sensibilisierende Wirkung haben und allergische Reaktionen auslösen. Um die sensibilisierten Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, wurde der Einsatz von Weizenproteinen in der EU reglementiert. Seit Ende 2018 sind in kosmetischen Produkten nur noch hydrolysierte Weizenproteine erlaubt, deren Höchstwerte für die mittlere Masse bei maximal 3,5 kDa liegen.

Hydrolysiertes Weizenprotein ist in Kosmetika an der Bezeichnung Hydrolyzed Wheat Protein erkennbar.

Weizenkeimöl

Die allergene Potenz von Weizenkeimöl als Lebensmittel gilt zwar als gering, allerdings können hier Verunreinigungen mit Proteinen zu unerwünschten Reaktionen führen. Aus diesem Grund wird den betroffenen Allergiker:innen empfohlen, auf Weizenkeimöl in der Lebensmittelzubereitung zu verzichten.

Als Kontaktallergen spielt Weizenkeimöl keine Rolle und muss nicht unbedingt gemieden werden. Weizenkeimöl gilt als wertvoller Wirkstoff für die Pflege von trockener und empfindlicher Haut und Haaren. Der Grund liegt im hohen Gehalt an wertvollen, ungesättigten Fettsäuren wie Linolsäure und Alpha-Linolensäure sowie Vitamin E. Weizenkeimöl ist an der Bezeichnung Triticum Vulgare (Wheat Gem) Oil in kosmetischen Produkten erkennbar.

Unsere Empfehlung:

Weizenextrakte gelten in kosmetischen Produkten als wertvolle und gut verträgliche Wirkstoffe. Wer jedoch bereits auf geringe Mengen bzw. Spuren von Weizenproteinen mit schwerwiegenden allergischen Beschwerden reagiert, sollte auf die Verwendung von kosmetischen Produkten mit Weizenproteinen und Weizenkeimöl lieber verzichten.

Stand 23.01.2023

Informieren Sie sich auch hier über die Weizenallergie: https://www.daab.de/ernaehrung/nahrungsmittel-allergien/ausloeser/uebersicht/weizen/ 

 

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